E-Bike leasen

E-Bike leasen


Der Umweltschutz und das psychische und physische Wohlergehen sind in den letzten Jahren verstärkt in das Interesse der Öffentlichkeit gerutscht. Die Menschen suchen mit Nachdruck nach Mitteln und Wegen, den eigenen ökologischen Fußabdruck zu reduzieren und Körper und Seele etwas Gutes zu tun. Denn bereits kleine Veränderungen können weitreichende Folgen haben.

E-Bikes greifen diesen Gedanken auf und bieten den umweltbewussten Bürgern eine Möglichkeit, die eigenen Vorsätze in die Tat umzusetzen. Und im Gegensatz zu herkömmlichen Fahrrädern verfügt das elektrische Rad über mächtig Power und verleiht dem Fahrer nahezu Flügel. Kein Wunder also, dass die Verkaufszahlen der E-Bikes in Deutschland stark angestiegen sind und mittlerweile rund 8,5 Millionen Menschen ein E-Bike besitzen.

Durch den Boom des E-Bike-Markts kommt es allerdings zu Lieferverzögerungen und nicht jeder besitzt das notwendige Kleingeld, um die Anschaffungskosten eines Neurads zu stemmen. Eine Chance, dennoch in den Genuss des elektrischen Zweirads zu kommen, ist das E-Bike-Leasing. Im folgenden Artikel geben wir Ihnen einen umfangreichen Überblick zu dem Thema und zeigen auf, was Sie beim E-Bike-Leasing beachten sollten. Bereit für die Informationsflut? Dann auf die Bikes, fertig und los!

Was versteht man unter E-Bike-Leasing?

Das E-Bike-Leasing läuft nach dem gleichen Prinzip wie die Miete ab: Beim Fahrrad-Leasing schließt man einen Vertrag mit einem Leasing-Anbieter ab. Der Vertragsnehmer erkauft sich somit das Recht, das betreffende E-Bike über einen definierten Zeitraum zu nutzen. Die Leasingrate wird monatlich geleistet und fließt in die Tasche des Anbieters. Nach Ende der Vertragslaufzeit geht das E-Bike wieder in die Hände des Besitzers über.

Sollte der Leasingnehmer Interesse an dem elektrischen Fahrrad bekunden, ist es möglich, das E-Bike für einen Restwert zu erstehen. Der Preis richtet sich nach dem Brutto-Anschaffungswert des Rads, von welchem zwischen 10 und 18 Prozent abgezogen werden.

Wie funktioniert das E-Bike-Leasing?

Das E-Bike erfreut sich großer Beliebtheit und ist aus den Garagen der Deutschen nicht mehr wegzudenken. Wer sich für das Leasing eines E-Bikes interessiert, hat verschiedene Optionen zur Auswahl:

E-Bike-Leasing über den Arbeitgeber

Lange Zeit galt die 0,25%-Regelung der Finanzbehörden ausschließlich für Dienstfahrzeuge. Seit dem 23. November 2012 wurde dieses Angebot allerdings auch auf das E-Bike-Leasing erweitert. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber nun in der Lage sind, den Angestellten Mobilitätslösungen zur Verfügung zu stellen. Inbegriffen sind Fahrrad, E-Bike und auch S-Pedelecs. Für Mitarbeiter ist das Dienstrad-Leasing eine große Hilfe, denn tatsächlich können bis zu 37 Prozent der Anschaffungskosten eingespart werden.

Um von diesen Vergünstigungen profitieren zu können, erwirbt der Arbeitgeber Jobräder für das eigene Unternehmen und bietet die geleasten Modelle den Mitarbeitern an. Die Diensträder können dank des Gehaltsumwandlungsmodells finanziert werden. Die monatlichen Raten für das genutzte Businessbike werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen.

Das Jobrad besitzt noch weitere Vorteile, die beide Parteien betreffen.

Für den Arbeitnehmer:

  • Freie Wahl von S-Pedelec, Fahrrad und E-Bike
  • Steuerliche Entlastung dank Gehaltsumwandlung
  • Schonung der Liquidität
  • Integrierte Leistungen, wie Diebstahlschutz und Mobilitätsgarantie
  • Private Nutzung möglich
  • Schonung von Umwelt
  • Steigerung der körperlichen Fitness und des psychischen Wohlergehens

Für den Arbeitgeber:

  • Erhöhte Attraktivität als Arbeitgeber
  • Steigerung der Reputation
  • Repräsentation als modernes Unternehmen mit klaren Werten
  • Reduzierung der Lohnnebenkosten
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Übernahme der Service- und Schutzoptionen
  • Fahrrad-Leasing für jeden Mitarbeiter möglich
  • Freie Wahl des Leasing-Partners
  • Mittel zur Mitarbeitergesundheit

E-Bike-Leasing als Privatperson

Das E-Bike-Leasing ist ebenfalls als Privatperson möglich. Es lohnt sich, vor allem dann, wenn man sich ein teures E-Bike leisten möchte. Für den Otto Normalverbraucher kann es schwierig sein, sich ein neues Bike zu finanzieren. Doch Vorsicht! Alternative Finanzierungsmöglichkeiten können manchmal billiger sein! Es bietet sich demnach an, einen Vergleich der einzelnen Optionen durchzuführen.

Darüber hinaus sollte man sich beim privaten Fahrradleasing vor Augen führen, dass der Vertrag über mehrere Jahre läuft. Das Bike kann nicht gewechselt werden und sollte den eigenen Ansprüchen über einen längeren Zeitraum hinweg gerecht werden. Praktisch ist, dass sich der Leasingnehmer nicht um die Wartung des Bikes kümmern muss.

E-Bike-Leasing als Selbstständiger

Auch für Selbstständige kann ein Leasingvertrag sehr attraktiv sein. Die Leasingrate kann beim Finanzamt als Betriebsausgabe verbucht werden, wodurch sich steuerliche Vorteile ergeben. Weitere Pluspunkte des Leasings als Selbstständiger sind:

  • Keine Bilanzierung
  • Liquidität
  • 3-jähriger Leasingvertrag statt 7-jährige Abschreibung
  • Freie Wahl des Leasing-Anbieters
  • Kaum Verwaltungsaufwand
  • Verschiedene Serviceangebote und Diebstahlschutz

Welche Art von E-Bike kann man leasen?

Die Bandbreite an E-Bikes ist riesig! Von City-E-Bike über Trekking-E-Bike bis hin zum E-MTB ist alles im Fachhandel erhältlich. Durch das große Interesse der Deutschen an den elektrischen Fahrrädern haben sich immer mehr Händler auf die Produktion und den Verkauf von E-Bikes spezialisiert. Neben einer hohen Qualität und guten Verarbeitung sollte man ebenfalls darauf achten, dass das Modell den eigenen Ansprüchen gerecht wird.

Laufzeit vom E-Bike-Leasing

Die Laufzeit des Fahrradleasings ist abhängig vom Leasinganbieter. Die Konditionen können von Händler zu Händler variieren. Es zeigt sich allerdings, dass die meisten Anbieter Verträge mit dreijähriger Laufzeit abschließen.

Was ist bei der Wahl des Leasing-E-Bikes zu beachten?

Die hohe Anzahl an Anbietern spiegelt die Popularität der E-Bikes wider. Unternehmen und Verbraucher, die sich allerdings aktiv auf die Suche nach einem passenden Fahrrad machen, werden von der großen Auswahl regelrecht erschlagen. Es gibt einige Faktoren, welche die Kaufentscheidung erleichtern können und als Orientierung dienen:

  • Einsatz des E-Bikes: In der Stadt, auf dem Land oder im Gelände.
  • Leasingdauer:Neueinsteiger sollten eine kurze Laufzeit wählen, während leidenschaftliche E-Bike-Fahrer durchaus eine lange Vertragsdauer wählen können.
  • Leasingrate: Durch einen Anbietervergleich lässt sich Geld sparen.
  • Leistungen:Ein freundlicher Kundenservice, Sonderfahrten und Reparaturen sind Gold wert.
  • Versicherungen: Die Leasingkosten werden ebenfalls von der Versicherung beeinflusst. Um eine hohe Rechnung zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen Blick auf Selbstbeteiligung, Versicherungssumme und Co. zu werfen.

Ist die Wartung beim Leasing inklusive?

Die Verträge für das E-Bike-Leasing variieren von Händler zu Händler. Abhängig von dem gewählten Tarif sind Wartung und Verschleiß in den offerierten Leistungen inbegriffen. Ist dies der Fall, wird die jährliche Überprüfung in der Werkstatt des Leasinganbieters durchgeführt. Die Wartung sollte nicht versäumt werden, da die Inspektion ein ausschlaggebendes Kriterium für den Erhalt der Garantie ist.

Bei einigen Fahrrädern wird dazu geraten, die Wartung mehrmals im Jahr zu arrangieren. Die Kontrolle stellt sicher, dass Bremsen und weitere Komponenten einwandfrei funktionieren und garantieren die Sicherheit des Fahrers. Ist man viel mit dem Bike unterwegs, sollte sich die Wartung an der Kilometerzahl orientieren. Als Richtwert empfiehlt sich die 2.000-km-Marke.

Wie teuer ist das E-Bike-Leasing?

Es gibt keine allgemeingültige Antwort, da die monatlichen Raten abhängig von verschiedenen Aspekten sind. So beeinflusst der Leasing-Anbieter die Kosten, doch auch das Modell, die Vertragslaufzeit, die gewählten Zusatzleistungen und die Versicherung nehmen Einfluss auf die Kosten.

Steuerliche Vorteile als Dienstrad

Es stimmt, dass das E-Bike-Leasing mit Ausgaben verbunden ist. Nimmt man allerdings das Jobrad in Anspruch, kann der Geldbeutel geschont werden. Beim Leasing über den Arbeitgeber fallen keine Steuern an. Es wird eine Bemessungsgrenze von 0,25 Prozent festgelegt. Des Weiteren ist eine Erstattung der Kosten durch die jährliche Steuererklärung möglich. Arbeitnehmer erhalten 30 Cent pro zurückgelegtem Kilometer, wenn das Bike genutzt wird, um zur Arbeit zu pendeln.

Was bedeutet die 0,25-Prozent-Regelung?

Am 01.01.2020 trat die 0,25-Prozent-Regelung in Kraft. Dabei handelt es sich um eine Besteuerungsgrenze, die bei der Nutzung der E-Bikes als Dienstrad greift. Die 0,25-Prozent-Regelung gibt Aufschluss über die Versteuerung der Jobräder. So werden die elektrischen Fahrräder als Sachlohn gehandhabt, der auf das Bruttogehalt des Mitarbeiters aufgerechnet wird.

Ein solcher geldwerter Vorteil bedeutet, dass bei einem E-Bike nur ein Viertel des Preises mit 1 % versteuert wird. Beträgt der Bruttolistenpreis 3.200 Euro, fallen für den Arbeitnehmer nur 8 Euro Steuern an.

Wo kann man E-Bikes leasen?

Es gibt verschiedene Leasing-Agenturen oder Leasing-Anbieter, die in Kontakt mit E-Bike-Händlern stehen. Unternehmen haben in der Regel Kooperationsverträge mit einem festen Anbieter. Als Privatperson hat man die freie Auswahl. Leider bieten nicht alle Leasing-Anbieter die Fahrrad-Miete für Privatpersonen an.

Was passiert am Ende der Laufzeit?

Im Leasingvertrag ist die Vertragslaufzeit klar definiert. Am Ende dieser vorgegebenen Frist muss das E-Bike zurückgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit, das Fahrrad zu übernehmen. Der zu zahlende Restwert beträgt 10-18 Prozent des Anschaffungspreises. Da das Finanzamt jedoch einen Restwert von 40 Prozent vorgibt, müssen die Leasing-Anbieter für diese Differenz aufkommen. Sie nehmen die Steuerlast auf die eigenen Schultern, wodurch der Käufer von einer finanziellen und bürokratischen Last befreit wird.

Häufige Fragen zum E-Bike leasen

Was passiert bei einem Diebstahl des E-Bikes?

Wird das E-Bike entwendet, eilt die Versicherung zu Hilfe. Diese bietet einen Schutz gegen Schäden, Diebstahl, und Unfälle. Der finanzielle Verlust der Leasingbank wird durch die Versicherung ausgeglichen und der Leasingvertrag endet.

Welche Kosten und welcher Aufwand kommen auf den Arbeitgeber zu?

E-Bikes können vom Unternehmen kostenneutral angeboten werden. Der verwaltungstechnische Aufwand hält sich in Grenzen und das Ansehen des Arbeitgebers steigt. Durch zusätzliche Übernahmen der Versicherungsraten nimmt die Teilnahme der Arbeitnehmer zu. Die Barlohnumwandlung führt zudem dazu, dass die Sozialausgaben beider Parteien sinken.

Ist eine familiäre Nutzung des E-Bikes als Dienstrad erlaubt?

Ja, auch die Familienmitglieder können das E-Bike verwenden. Durch den Überlassungsvertrag mit dem Arbeitgeber ist diese Vereinbarung geregelt.


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